Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen der Backup Consulting Group GmbH für die Service App LOCATION MAPS.
1. Die BackupConsulting GmbH bietet mit der LOCATION MAPS App ein digitalisiertes, kartenbasiertes Projektmanagementtool für Geschäftskunden an. Die genauen Funktionen des Tools ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der zugehörigen Website.
2. Die Bereitstellung des Service erfolgt auf Basis dieser AGB/Nutzungs-bedingungen, wobei der Vertragspartner nachfolgend als Nutzer bezeichnet wird. Der Vertragsschluss mit dem Nutzer erfolgt Online, z.B. über Vermarktungsplattformen wie Apple Store oder Google Play. Der Vertrag kommt unmittelbar zwischen der Backup Consulting und dem Nutzer zustande.
3. Für die Nutzung des Service ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung versichert der Nutzer, kein Verbraucher sondern Geschäftskunde, also ein gewerblicher oder freier Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu sein. Mit der Registrierung entsteht noch kein Vertrag über die Nutzung der Services.
4. Die Registrierung durch den Nutzer ist ein Angebot an die Backup Consulting zum Abschluss eines auf die Nutzung der App, in dem auf der Webseite veröffentlichten Umfang, gerichteten Vertrages. Die Annahme des Angebotes durch die Backup Consulting kann durch einfaches Freischalten der App oder in jeder sonstigen Weise konkludent erfolgen. Der Nutzer verzichtet auf eine ausdrückliche Annahme.
5. Mit der Registrierung erkennt der Nutzer die AGB / Nutzungsbedingungen der Backup Consulting als verbindlich an und stimmt ihrer Geltung zu. Die AGB / Nutzungsbedingungen der Backup Consulting gelten ausschließlich. Abweichende oder für die Backup Consulting ungünstige, ergänzende Bedingungen eines Nutzers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Backup Consulting ihnen nicht ausdrücklich oder gesondert widersprochen hat. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Eine konkludente Änderung dieses Schriftformerfordernisses ist ausgeschlossen. Diese AGB / Nutzungsbedingungen gelten nach erstmaliger wirksamer Einbeziehung bis zu ihrer Änderung auch für alle künftigen weiteren Geschäfte mit dem gleichen Nutzer.
6. Dem Geschäftskunden obliegt eine unverzügliche Pflicht angenommene Aufträge auf eventuelle Abweichungen von der Bestellung hin zu prüfen und diese der Backup Consulting GmbH unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Abweichung als genehmigt und vertragsbestimmend.
7. Angaben zur Beschaffenheit, dem Leistungsvermögen oder der Nutzbarkeit der LOCATION MAPS Services, insbesondere in Anzeigen, Prospekten oder im Internetauftritt enthalten keine Garantie (Zusicherung) i.S.d. § 276 Abs.1 BGB und keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB, wenn nicht durch die Backup Consulting GmbH eine solche ausdrücklich schriftlich übernommen wurde.
8. Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich fälligen MwSt. Die Zahlung ist mit dem Angebot des Nutzers an die Backup Consulting GmbH und vor Freischaltung der App sofort fällig. Sollte die BackupConsulting GmbH das Angebot des Nutzers nicht annehmen, zahlt sie den Betrag unverzüglich auf dem erfolgten Zahlungsweg zurück.
9. Im Fall einer Nichtausführung von Zahlungen durch das vom Nutzer beauftragte Kreditinstitut ist die BackupConsulting GmbH berechtigt einen pauschalierten Mehraufwand von 30.- Euro je Fehlbuchung zu berechnen. Es beloebt dem Nutzer vorbehalten, einen geringeren Aufwand bei der Backup Consulting GmbH nachzuweisen.
10. Kommt der Nutzer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Backup Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank seit Verzugsbeginn zu fordern. Falls der Backup Consulting GmbH ein höherer verzugsschaden entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
11. Mit Verzugseintritt kann die Backup Consulting GmbH jede Leistung an den Nutzer verweigern und die App für den Nutzer sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung wird durch die Sperre nicht berührt.
12. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, soweit seine Gegensprüche rechtkräftig festgestellt oder von der Backup Consulting unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts ist der Nutzer nur berechtigt, soweit sein Gegenspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechts-kräftig festgestellt oder unbestritten ist.
13. Gewährleistungsansprüche gegen die Backup Consulting GmbH setzen voraus, dass der Nutzer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und Mängel ebenso unverzüglich schriftlich angezeigt hat. Die Untersuchungspflicht umfasst dabei auch die probeweise Inbetriebnahme unter praktischen Einsatzbedingungen. Bei unterlassener oder nicht rechtzeitiger Untersuchung gilt die erbrachte Leistung der Backup Consulting GmbH als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein späterer Mangel zeigt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung zunächst nicht erkennbar war und nach seinem Auftreten nicht unverzüglich angezeigt wurde.
14. Das Kündigungsrecht des Nutzers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr. 1 BGB ist aus-geschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
15. Bei berechtigter Mangelrüge steht der Backup Consulting GmbH ein Nachbesserungsrecht zu. Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, ist der Nutzer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten. Das gilt nicht, wenn die Backup Consulting GmbH die Nachbesserung unzumutbar verzögert oder unberechtigt verweigert oder wenn wiederholte Nachbesserungsversuche im Einzelfall für den Nutzer unzumutbar sein sollten.
16. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden jeder Art wird, soweit der Backup Consulting GmbH weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fällt, ausgeschlossen.
17. Die Haftung der Backup Consulting GmbH für etwaige Verzögerungsschäden ist, soweit der Backup Consulting GmbH weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz zur Last fällt, auf 1 % des Servicepreises pro Woche des Verzugs, maximal jedoch auf den Servicepreis für 6 Monate, begrenzt.
18. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Backup Consulting GmbH nur, wenn sie wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt. In diesem Fall ist der Schadensersatz dem Grunde und der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, deren Eintritt bei Vertragsschluss nach den zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise vorhersehbar waren. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn) ist durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben begrenzt, insbesondere wenn die Schadenshöhe unverhältnismäßig über die Höhe der Vergütung der Backup Consulting hinausgeht.
19. Ausgeschlossen wird die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Backup Consulting für Schäden, die sie leicht fahrlässig verursacht haben.
20. Bei Übernahme einer Garantie haftet die Backup Consulting unabhängig vom Verschulden. Ebenso beim arglistigen Verschweigen eines Mangels.
21. Die vorhergehenden Haftungs-beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
22. Die Services stehen den Nutzer täglich von 0 – 24 Uhr, abzüglich etwaiger Wartungsfenster, zur Verfügung. Die Betriebszeit unterteilt sich in eine betreute Betriebszeit (Mo. – Fr. 8.00 – 17.00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage und solche des Landes NRW) und ein unbetreute Betriebszeit. Die Backup Consulting gewährleistet eine Verfügbarkeit von mind. 99% innerhalb der betreuten Betriebszeit. Die maximale Wideranlaufzeit beträgt innerhalb der betreuten Betriebszeit 2 Stunden. Für die unbetreute Betriebszeit gewährleistet die Backup Consulting eine Verfügbarkeit von 95%, jedoch keine maximale Wiederanlaufzeit. Dieses Fenster beginnt mit dem Beginn der betreuten Betriebszeit. Dennoch wird sich die Backup Consulting um größtmögliche Verfügbarkeit und schnelle Reaktionszeiten auch außerhalb der betreuten Betriebszeiten bemühen.
23. Im Falle höherer Gewalt ist die Backup Consulting GmbH nicht zur Aufrechterhaltung der Nutzungsmöglichkeiten und zur Einhaltung der zugesagten Verfügbarkeit verpflichtet. Bei Vertragsverhältnissen, die noch länger als drei Monate andauern, wird das Vertragsverhältnis im Falle höherer Gewalt ausgesetzt. Bei einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung von mehr als einem Monat steht beiden Seiten ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zu.
24. Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses erlischt das Recht des Benutzers zur Nutzung der App. Die Backup Consulting ist berechtigt mit dem Ende des Vertragsverhältnisses den Zugang des Nutzers zur App zu sperren.
25. Die vom Nutzer eingegebenen Daten werden nach dem Ende des Vertragsverhältnisses unverzüglich gelöscht. Die Backup Consulting ist nicht verpflichtet, dem Nutzer zum Ende des Vertragsverhältnisses von ihr gespeicherte Daten zur Verfügung zu stellen.
26. Die Backup Consulting GmbH wird für den Nutzer als Auftragsdatenverarbeiter i.S.v. § 28 DSGVO tätig. Der Nutzer ist „verantwortliche Stelle“, bzw. „Herr der Daten“ im Sinne des Datenschutzrechts. Die Backup Consulting GmbH verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der in diesen Nutzungsbedingungen getroffenen Vereinbarungen.
a) Inhalt, Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsdatenverarbeitung
Inhalt der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ist die Regelung der datenschutzrechtlichen Fragen zwischen Nutzer und der BackupConsulting GmbH.
Grundlage der Auftragsdatenverarbeitung ist die Durchführung der in den Verträgen vereinbarten Services der BackupConsulting GmbH.
Die Dauer der Auftragsdatenvereinbarung endet mit der Laufzeit desjenigen Vertrages, der die längste Laufzeit hat.
b) Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten
Die nähere Beschreibung des Services im Hinblick auf Umfang, Art und Zweck der Aufgaben des Auftragnehmers ergibt sich aus Ziff. 1 dieser AGB.
Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung:
Art der Daten:
• Personenstammdaten (z.B. Name, Adresse)
• Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
• Vertragsabrechnungsdaten
• Vertragsstammdaten
• Kundenhistorie (z.B. früher besuchte Veranstaltungen, Interessen)
• Zahlungsdaten
• Technische Daten zur Sicherstellung der Datenfernübertragung (IP-Adresse, Geräte-ID und ähnliche)
Kategorien betroffener Personen:
• Beschäftigte des Auftraggebers
• Personen, die die App der BackupConsulting GmbH herunterladen, ohne zu den oben genannten Betroffenengruppen zu gehören
Art und Zwecke der Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer findet statt im Rahmen des Nutzens der Plattform (Smartphone-Applikation / Software) der BackupConsulting GmbH durch den Nutzer. Die BackupConsulting GmbH stellt hierfür die App selbst, wie auch die Infrastruktur zur Datenverarbeitung (Server, Rechenkapazitäten etc.) dem Nutzer zur Verfügung. Der Nutzer betreibt die Plattform der BackupConsulting GmbH in eigener Verantwortung zum Zwecke der Nutzung der Funktionalitäten der App. Der Nutzer verwaltet mit der App mithin seine eigenen Events und Veranstaltungen und führt Zählungen durch. Dazu beauftragt er die BachupConsulting GmbH mit der dafür erforderlichen Datenverarbeitung.
c) Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit
Die BackupConsulting GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers. Dies umfasst Tätigkeiten, die in der Leistungsbeschreibung zur gebuchten App konkretisiert sind. Der Nutzer ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an die BackupConsulting GmbH sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Die Weisungen werden anfänglich durch die elektronisch geschlossene Vereinbarung festgelegt und können vom Nutzer danach in einem elektronischen Format (Textform) via App oder in schriftlicher Form an die BackupConsulting GmbH durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelweisung).
d) Pflichten der BackupConsulting GmbH
Die BackupConsulting GmbH darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Nutzers verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DSGVO vor. Der Nutzer informiert die BackupConsulting GmbH unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Die BackupConsulting GmbH darf die Umsetzung der Weisung so lange aussetzen, bis sie vom Nutzer bestätigt oder abgeändert wurde.
Die BackupConsulting GmbH wird in ihrem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Sie wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 32 DSGVO) genügen. Die BackupConsulting GmbH hat technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherstellen. Dem Nutzer sind diese technischen und organisatorischen Maßnahmen bekannt (vgl. Anlage auf der Website https://www.XXX) und er trägt die Verantwortung dafür, dass diese für die Risiken der zu verarbeitenden Daten ein angemessenes Schutzniveau bieten.
Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt der BackupConsulting GmbH vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Die BackupConsulting GmbH unterstützt soweit vereinbart den Nutzer im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem. Kapitel III der DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Art. 33 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.
Die BackupConsulting GmbH gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des Nutzers befassten Mitarbeiter und anderen für sie tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner gewährleistet die BackupConsulting GmbH, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
Die BackupConsulting GmbH unterrichtet den Nutzer unverzüglich, wenn ihr Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Nutzers bekannt werden. Die BackupConsulting GmbH trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der betroffenen Personen und spricht sich hierzu unverzüglich mit dem Nutzer ab.
Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen ist der Geschäftsführer der BackupConsulting GmbH.
Die BackupConsulting GmbH gewährleistet, ihren Pflichten nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO nachzukommen, ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung einzusetzen.
Die BackupConsulting GmbH wird die Daten mittels eines einfachen Backups sichern. Sollte dieses über die originäre Datensicherung hinaus auch ausfallen, so wird die BackupConsulting GmbH mit der diesbezüglichen Mitteilung an den Nutzer von allen Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Daten frei. Es gilt insbesondere Ziff. 16
Die BackupConsulting GmbH berichtigt oder löscht die vertragsgegenständlichen Daten, wenn der Nutzer dieses anweist und dies vom Vereinbarungsrahmen der APP umfasst ist. Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt die BackupConsulting GmbH die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien Im Falle einer Inanspruchnahme des Nutzers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, verpflichtet sich die BackupConsulting GmbH den Nutzer bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu.
e) Pflichten des Nutzers
Der Nutzer hat die BackupConsulting GmbH unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Nutzung der App Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der BackupConsulting GmbH durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DSGVO, gilt eine Unterstützungspflicht durch den Nutzer entsprechend den bisherigen Regelungen.
Der Nutzer nennt in diesem Fall der BackupConsulting GmbH einen Ansprechpartner für im Rahmen des Vertrages anfallende Datenschutzfragen.
Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an die BackupConsulting GmbH wird diese die betroffene Person an den Nutzer verweisen. Der Nutzer unterstützt die BackupConsulting GmbH im Rahmen seiner Möglichkeiten und stellt sie von allen mit der Anfrage verbundenen Kosten umfassend frei.
f) Informationspflichten,
(1) Sollten die Daten des Nutzers bei der BackupConsulting GmbH durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat die BackupConsulting GmbH den Nutzer unverzüglich darüber zu informieren.
27. Die BackupConsulting GmbH wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Nutzer als »Verantwortlicher« im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung liegen. Das Vertragsverhältnis sowie alle weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem von der Backup Consulting GmbH zur Verfügung gestellten Service unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CISG.
28. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.
29. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB / Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine von den Parteien zu vereinbarende Regelung, die dieser so nahe wie möglich kommt.
30. Die Backup Consulting ist berechtigt, diese AGB / Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft einseitig zu verändern. In Dauerschuldverhältnissen, die länger als drei Monate andauern, wird der Nutzer mit einer Ankündigungsfrist von mind. Einem Monat informiert. Der direkten Information steht ein deutlicher Hinweis auf der Website der LOCATION MAPS gleich. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs muss die Backup Consulting das Vertragsverhältnis zu den alten Bedingungen fortsetzen, ist aber zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt.
